Abstract
ZusammenfassungAktuelle Positionspapiere wie das der Sektion Ethik der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin „Therapiezieländerung und Therapiebegrenzung in der Intensivmedizin“, die „Münchner Leitlinie zu Entscheidungen am Lebensende“ und die Erlanger „Empfehlungen zur Behandlungsbegrenzung auf Intensivstationen“ konzentrieren sich auf die Begründung und Erstellung praxistauglicher Entscheidungspfade. Dabei bleibt kaum Raum für die Darlegung der moraltheoretischen Grundlagen zur formalen Handlungsbewertung einer Indikationsstellung am Lebensende. Der Beitrag will anhand einer intensivmedizinischen Entscheidungssituation zeigen, dass im Falle einer Therapiezieländerung aus Indikationsgründen eine aristotelische Argumentation zentrale Bedeutung erhält. Sie besteht in der begründeten Festlegung eines realistisch erreichbaren Ziels und des dahin führenden Therapiepfades. Klinische Ethikberatung, so das Resultat, kann demnach nicht nur die Bedeutung von inhaltlichen Prinzipien unterstreichen, sondern muss auch ihre Kenntnis der formalen Handlungsbewertung zur Geltung bringen.