Selbstbestimmung am Lebensende im Spannungsfeld zwischen Medizin, Ethik und Recht

Ethik in der Medizin 16 (2):133-147 (2004)
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Abstract

Die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung zur Selbstbestimmung der Patienten und zur Normierung medizinischer Handlungen am Lebensende hat eine intensive Debatte ausgelöst. Das Urteil und die akademisch vorgetragene Kritik werden einer grundlegenden medizinethischen Analyse unterworfen. Sie betrifft die objektive Eingrenzung der Zulässigkeit einer Behandlungsbegrenzung und die Subsumtion des Wachkomas als irreversibel tödliches Grundleiden, das ärztliche Ermessen bei der Indikationsstellung, die normative Einordnung einer Ernährungstherapie am Lebensende und die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Die medizinethische Kritik offenbart eine unzureichende Wahrnehmung medizinischer und medizinethischer professioneller Dokumente und den Rückgriff auf medizinethisch veraltete Konzeptionen der Sterbehilfe durch das Gericht. Die Folge ist eine fehlerhafte Subsumtion der Wachkomapatienten in die Kategorie irreversibel tödlicher Erkrankungen und eine inhaltliche Schwächung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Beides bedarf dringend der Korrektur

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