Abstract
ZusammenfassungZahnärzte werden häufig mit dem Wunsch ihrer Patienten nach ästhetischen oder kosmetischen Behandlungsmaßnahmen konfrontiert. Darüber hinaus sind bereits vielen Therapieformen der Zahnmedizin ästhetische Aspekte immanent. Deren ethische Zulässigkeit im Rahmen professioneller zahnärztlicher Tätigkeit soll untersucht werden. Als ein wesentliches Kriterium, das dem Zahnarzt hilft, eine Entscheidung für oder gegen ästhetisch motivierte Behandlungswünsche zu treffen, wird die Indikation benannt. Bei der Indikation handelt es sich um die fachlich begründete Einschätzung, dass eine Behandlungsmaßnahme geeignet ist, ein angestrebtes Therapieziel zu erreichen. Die Indikation muss empirisch, final und kausal begründet werden. Dazu bedarf es einer zahnärztlichen Befundung, eines zahnmedizinisch relevanten Behandlungsziels und eines ausreichenden Wirksamkeitsnachweises der Therapieform. Zusätzlich müssen individuelle Faktoren beim Patienten geprüft werden, die neben zahnmedizinischen auch allgemeinmedizinische und soziale Aspekte betreffen. Die Indikation weist als handlungsleitendes Werturteil eine Reihe von normativen Implikationen auf. Dazu zählen sozialrechtliche Konsequenzen und Folgen für das Professionsverständnis der Zahnheilkunde. Wenn für eine gewünschte zahnärztliche Maßnahme die Indikation nicht gestellt wird, ist weiter zu prüfen, ob sie im Rahmen der gesetzlich regulierten Professionsgrenzen zulässig ist. Alle Eingriffe, die darüber hinausgehen, liegen außerhalb der zahnärztlichen Profession und werden als bloße kosmetische Dienstleistung erbracht. Dies kann zu einer Erosion der normativen Grundlagen und zu einer Deprofessionalisierung der Zahnheilkunde führen.