Erinnerung, Wertschätzung und das Recht zu vererben

Zeitschrift für Praktische Philosophie 8 (2):47-70 (2022)
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Abstract

Für die zeitgenössische Philosophie ist das Vererben ein Vermögenstransfer, der unter Gesichtspunkten sozialer Gerechtigkeit zu behandeln ist. Diese Untersuchungsperspektive ist angesichts der massiven Verteilungseffekte, die das Vererben zeitigt, ohne Frage sehr wichtig. Allerdings lässt sie einen Punkt unberücksichtigt: Das testamentarische Vererben kann wichtige Beiträge dazu leisten, dass wir Verstorbene, denen wir zu Lebzeiten nahestanden, in Erinnerung behalten und wertschätzen. Hierbei ist der monetäre Wert der vererbten Güter nicht entscheidend. Wie ich in meinem Aufsatz darlege, lässt sich mit diesem Befund erklären, warum die (von einer wachsenden Zahl von Gerechtigkeitstheoretikerinnen und -theoretikern geforderte) Abschaffung des Rechts zu vererben nicht nur von Vorteil sein würde, sondern auch mit ethischen Kosten verbunden wäre. Ein adäquater philosophischer Diskurs hätte diesen Befund (mit dem sich neoliberale oder rechtslibertaristische erbrechtliche Positionen nicht rechtfertigen lassen) angemessen zu berücksichtigen.

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