Results for 'Rechtsbegriff'

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  1. Inhalt: Werner Gephart.Oder: Warum Daniel Witte: Recht Als Kultur, I. Allgemeine, Property its Contemporary Narratives of Legal History Gerhard Dilcher: Historische Sozialwissenschaft als Mittel zur Bewaltigung der ModerneMax Weber und Otto von Gierke im Vergleich Sam Whimster: Max Weber'S. "Roman Agrarian Society": Jurisprudence & His Search for "Universalism" Marta Bucholc: Max Weber'S. Sociology of Law in Poland: A. Case of A. Missing Perspective Dieter Engels: Max Weber Und Die Entwicklung des Parlamentarischen Minderheitsrechts I. V. Das Recht Und Die Gesellsc Civilization Philipp Stoellger: Max Weber Und Das Recht des Protestantismus Spuren des Protestantismus in Webers Rechtssoziologie I. I. I. Rezeptions- Und Wirkungsgeschichte Hubert Treiber: Zur Abhangigkeit des Rechtsbegriffs Vom Erkenntnisinteresse Uta Gerhardt: Unvermerkte Nahe Zur Rechtssoziologie Talcott Parsons' Und Max Webers Masahiro Noguchi: A. Weberian Approach to Japanese Legal Culture Without the "Sociology of Law": Takeyoshi Kawashima - 2017 - In Werner Gephart & Daniel Witte (eds.), Recht als Kultur?: Beiträge zu Max Webers Soziologie des Rechts. Frankfurt am Main: Vittorio Klosterman.
     
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  2.  77
    Kants Rechtsbegriff.Dietmar von der Pfordten - 2007 - Kant Studien 98 (4):431-442.
    Zum Verständnis des Kantschen Rechtsbegriffs ist es notwendig, sich die Diskussionslage seiner intellektuellen Umgebung vor Augen zu führen, auf die nach längerer Ausarbeitung 1797 sein rechtsphilosophisches Hauptwerk Die Metaphysik der Sitten. Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre traf. Die Naturrechtsentwicklung des 18. Jahrhunderts hatte – zumindest in Deutschland – zur Herausbildung eines engeren, äußeren und auf äußeres Verhalten gerichteten sowie mit Zwang verbundenen, „strikten“ Naturrecht geführt, das besonders für das positive Recht bestimmend war. Diese Verengung auf ein striktes, äußeres, mit Zwang verbundenes (...)
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  3.  4
    Der Rechtsbegriff auf Grundlage der Stammlerschen Sozialphilosophie.Isaac Breuer - 1912 - Berlin: Reuther & Reichard.
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  4.  23
    Kants Rechtsbegriff und seine deontologischen Grundlagen.Christoph Horn - 2018 - In Reza Mosayebi (ed.), Kant Und Menschenrechte. De Gruyter. pp. 177-194.
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  5.  22
    Der Rechtsbegriff bei Ronald Dworkin.Stefan Griller - forthcoming - Rechtstheorie.
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  6. Der Rechtsbegriff bei Hans Kelsen.Clemens Jabloner - forthcoming - Rechtstheorie.
     
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  7.  8
    (1 other version)Rechtsbegriff und Rechtsidee.Julius Binder & Rudolf Stammler - 1915 - Leipzig,: A. Deichert. Edited by Rudolf Stammler.
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  8.  4
    Der Rechtsbegriff als Relationsbegriff.Alfred Löwenstein - 1915 - München,: Beck.
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  9.  9
    Radbruchs Rechtsbegriffe, ihr neukantianischer Hintergrund und ihr staatsrechtlicher Kontext. 이계일 - 2017 - Korean Journal of Legal Philosophy 20 (2):403-442.
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  10.  14
    Rechtsbegriff und Rechts gestalt. [REVIEW]Josef Maier - 1938 - Zeitschrift für Sozialforschung 7 (1-2):222-223.
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  11. Zur Lehre vom Rechtsbegriff.Julius Binder - 1929 - Rivista di Filosofia 18:1.
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  12. Löwenstein, Der Rechtsbegriff als Relationsbegriff.G. Schwaiger - 1915 - Kant Studien 20:333.
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  13.  32
    Der Transzendental­philosophische Rechtsbegriff und seine systematische Begründungsleistung.Christian Stadler - 2003 - Fichte-Studien 24:19-48.
    Johann Gottlieb Fichte gehört zweifellos zu den dunklen Autoren der rechtsphilosophischen Tradition, der, von wenigen Ausnahmen abgesehen, in den letzten Jahren und Jahrzehnten keine nennenswerte rechtsphilosophische Bearbeitung erfahren hat. Wie Cesa ganz zu Recht anmerkt, birgt die mangelnde wissenschaftliche Behandlung dieses hermetischen Systemdenkers über Staat und Recht die immanente Gefahr seiner Banalisierung und daran anschließend seiner Polemisierung bis hin zum politischen Missbrauch durch den Zeitgeist mit sich, der bekanntlich nur der Herren eigner Geist ist. Der geradezu notwendiger Zugang zum ebensolchen (...)
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  14.  10
    Beweis als Rechtsbegriff und seine revisionsrechtliche Kontrolle.Wolfgang Wohlers & Edda Wesslau - 2008 - In Wolfgang Wohlers & Edda Wesslau (eds.), Festschrift Für Gerhard Fezer Zum 70. Geburtstag Am 29. Oktober 2008commemorative Publication Dedicated to Gerhard Fezer in Honor of His 70th Birthday on 29 October 2008. De Gruyter Recht.
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  15. Über rechtsbegriffe.Paul Eltzbacher - 1900 - Berlin,: J. Guttentag.
     
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  16.  12
    2 Der moralische Rechtsbegriff im Kontext von Kants praktischer Philosophie.Philipp-Alexander Hirsch - 2017 - In Freiheit Und Staatlichkeit Bei Kant: Die Autonomietheoretische Begründung von Recht Und Staat Und Das Widerstandsproblem. Boston: De Gruyter. pp. 37-66.
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  17.  13
    Rechtsontologie und Hegels Rechtsbegriff: zur Rekonstruktion der Rechtsontologie im Hegelschen Rechtsverständnis als Anerkennung.Yunho Seo - 2004 - New York: P. Lang.
    In der rechtswissenschaftlichen Literatur besteht Einigkeit darüber, dass Rechtsontologie im wörtlichen Sinne als die Lehre vom Sein des Rechts zu definieren ist. Was aber das inhaltliche Verständnis der Rechtsontologie angeht, herrscht hier vielmehr Uneinheitlichkeit und Unbestimmtheit. Um die fundamentale Grundlage des Rechts zu finden, wurde das Thema der Rechtsontologie in der deutschen Rechtsphilosophie der Nachkriegszeit heftig diskutiert, letztendlich befindet sie sich aber in einem labyrinthähnlichen Zustand. Ausgehend von dieser Problemlage wurde in dieser Arbeit versucht, die verbreiteten Missverständnisse über die Rechtsontologie (...)
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  18.  4
    Freiheitsidee und rechtsbegriff in der philosophie von Johann Gottlieb Fichte.Heinrich Oestereich - 1935 - Jena,: Frommann.
  19. (2 other versions)Binder, J., Rechtsbegriff und Rechtsidee. [REVIEW]C. A. Emge - 1917 - Société Française de Philosophie, Bulletin 21:448.
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  20.  6
    Freiheitsidee und Rechtsbegriff in der Philosophie von Johann Gottlieb Fichte. Ein Beitrag zur Rechtsphilosophie des Tranzendentalen Idealismus. [REVIEW]V. J. McG - 1936 - Journal of Philosophy 33 (5):134-134.
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  21.  6
    (1 other version)P. Eltzbacher, Über Rechtsbegriffe. [REVIEW]F. Schneider - 1901 - Société Française de Philosophie, Bulletin 5:216.
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  22.  25
    Freiheitsidee und Rechtsbegriff in der Philosophie von Johann Gottlieb Fichte. Ein Beitrag zur Rechtsphilosophie des Tranzendentalen Idealismus. [REVIEW]G. V. J. Mc - 1936 - Journal of Philosophy 33 (5):134-134.
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  23.  7
    Struktur und Funktion der Menschenwürde als Rechtsbegriff.Thomas Gutmann - 2014 - Angewandte Philosophie. Eine Internationale Zeitschrift 1 (1):49-74.
    Human dignity defines the foundation of mutual respect between persons in the law. In German constitutional law it defends a realm of individual freedom and inviolable protection against the interests of the collective. Dignity as a legal concept is not a good to be balanced or weighed against other goods, but a prohibition norm, not a reason but a constraint, thus guaranteeing a non-consequentialist and especially a non-utilitarian understanding of basic rights.
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  24. Versuch einer Neubegründung des Rechtsbegriffs.Karl Syré - 1951 - [Fulda?: [S.N.].
     
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  25. Das recht; ein untersuchung über rechtsbegriff.Hans Eppler - 1933 - München und Leipzig,: Duncker Und Humblot.
     
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  26. Das recht einer "soziologischen rechtslehre": zum rechtsbegriff in Max Webers soziologie des rechts.Siegfrid Hermes - 2004 - Rechtstheorie 35 (2):195-231.
     
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  27. Grundlegende Fragen bei der Entwicklung eines Rechtsbegriffs.Heinz Peter Rill - forthcoming - Rechtstheorie.
     
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  28.  9
    Freiheit in Gemeinschaft: zum transzendentalphilosophischen Rechtsbegriff Johann Gottlieb Fichtes.Christian Maria Stadler - 2000 - Cuxhaven: T. Junghans.
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  29.  49
    Dimensionen und Wandlungen des Fichteschen Rechtsbegriffes im Vergleich Jena – Berlin.Christian Stadler - 2006 - Fichte-Studien 29:57-66.
  30.  32
    Philipp-Alexander Hirsch: Kants Einleitung in die Rechtslehre von 1784. Immanuel Kants Rechtsbegriff in der Moralvorlesung „Mrongovius II“ und der Naturrechtsvorlesung „Feyerabend“ von 1784 sowie in der „Metaphysik der Sitten“ von 1797. Göttingen: Universitätsverlag, 2012. 137 Seiten. ISBN-13: 978-3863950699. [REVIEW]Reinhard Brandt - 2016 - Kant Studien 107 (2):391-392.
    Name der Zeitschrift: Kant-Studien Jahrgang: 107 Heft: 2 Seiten: 391-392.
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  31. Hoffmann, R., Logisches und metaphysisches Rechtsverständnis, zum Rechtsbegriff Hans Kelsens. [REVIEW]M. De Tollenaere - 1967 - Tijdschrift Voor Filosofie 29:784.
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  32.  30
    Matthias Hirschfeld: Die Dienstgemeinschaft im Arbeitsrecht der evangelischen Kirche. Zur Legitimitätsproblematik eines Rechtsbegriffs, Frankfurt a.M. [REVIEW]Jörg A. Kruttschnitt - 2002 - Zeitschrift Für Evangelische Ethik 46 (1):230-233.
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  33.  7
    Zur Rechtskritik der Dialektik der Aufklärung.Robert Fine - 2018 - In Gunzelin Schmid Noerr & Eva-Maria Ziege (eds.), Zur Kritik der Regressiven Vernunft: Beiträge Zur "Dialektik der Aufklärung". Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden. pp. 113-121.
    Mir scheint hinter dem Konzept der Dialektik der Aufklärung die Hypothese zu stehen, dass eine kategorische Ablehnung der Naturrechtsidee uns im Kampf gegen das totalitäre Potenzial der Moderne schwächt. Die Betonung der Historizität, Vergänglichkeit und Relativität des Rechts ist nicht falsch. Verabsolutiert man sie aber, ebnet man dem Rechtsnihilismus den Weg. Die Überzeugung, alle Gesetze würden lediglich positives Recht darstellen, allein von Menschenhand geschaffen, droht jegliche Beschränkung dessen, was Menschen postulieren können, zu beseitigen. Das Konzept der Dialektik der Aufklärung nimmt (...)
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  34.  5
    Zur Positivität des Rechts in der kritischen Naturrechtslehre Immanuel Kants: Eine Studie zum metaphysischen Begriff des provisorisch-rechtlichen Besitzes.Martin Heuser - 2020 - Berlin: Duncker Und Humblot.
    Die Arbeit vergewissert sich der Bedeutung der teils willkürlichen, teils notwendigen Positivität des äusseren Rechts nach der Rechtslehre Kants. Sie erschliesst sich deshalb die in diesem Werk aufgewiesene Wirklichkeit des praktischen Begriffs der Freiheit des Willens im äusseren Verhältnis der Menschen untereinander. Die Rechtslehre wird somit insgesamt als ein?System der Erkenntnis aus reinen Begriffen± interpretiert und damit erstmals die ihr zugrunde liegende verstandesbegriffliche Verfassung entschlüsselt. Entstanden ist ein nahezu durchgängiger Textkommentar, der den metaphysischen (d. h. rein begrifflichen) Anspruch des Werkes (...)
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  35.  26
    Handbuch Rechtsphilosophie.Eric Hilgendorf & Jan C. Joerden (eds.) - 2021 - J.B. Metzler.
    Was ist das Recht überhaupt und wie unterscheidet es sich von anderen Regelungssystemen? Wie groß ist der Einfluss der Philosophie auf das Recht und umgekehrt? Und wie grenzt es sich von Moral ab? Das Handbuch gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Rechtsbegriffe, -bereiche und -theorien. Es widmet sich der Geschichte der Rechtsphilosophie und den Hauptvertretern von der Antike bis zur Gegenwart, den Begründungen und der Legitimität von Recht sowie den Methoden der Auslegung des Rechts und der Gesetze. Die enge Verzahnung (...)
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  36. The Relation Between Right And Coercion: Analytic Or Synthetic?Matthias Kaufmann - 1997 - Jahrbuch für Recht Und Ethik 5.
    Wenn Kant in der Einleitung zur Rechtslehre der Metaphysik der Sitten das Recht nach dem Satz vom Widerspruch "mit der Befugniß zu zwingen" verbindet , so scheint dies den völligen Verzicht auf die für das neuzeitliche Naturrecht typischen anthropologischen Prämissen zur Rechtfertigung des Zwanges zu implizieren. Auf der anderen Seite wird in § E die Verknüpfung des Rechtsbegriffs mit gleichem, wechselseitigen Zwang nach allgemeinen Gesetzen als dessen "Darstellung in der reinen Anschauung a priori" bezeichnet, was auf ein synthetisches Urteil apriori (...)
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  37.  6
    Wille und Gegenstand: Die idealistische Kritik der kantischen Besitzlehre.Christian Müller - 2006 - De Gruyter.
    Hegels Kritik an Kants praktischer Philosophie wurde in der Rezeptionsgeschichte zumeist anhand des Begriffspaares "Moralit t und Sittlichkeit" er rtert. Die Frage, welche Auswirkungen diese Kritik auf die einzelnen Kategorien der Rechtsmetaphysik hat, wurde demgegen ber kaum gestellt. Bestehen Unterschiede zwischen den Ausf hrungen beider Philosophen hinsichtlich der einzelnen Rechtsbegriffe? Lassen sich etwaige Differenzen auf die Verschiedenartigkeit der Freiheitskonzeptionen zur ckf hren? Und l sst sich Hegels allgemein gehaltene Kritik an Kant auf dessen Einzelausf hrungen in den "Metaphysischen Anfangsgr nden (...)
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  38. Ein bisschen Embryo? Begriffliche, ontologische und normative Überlegungen zur totipotenzbasierten Legaldefinition von 'Embryo'.Geert Keil - 2014 - In Thomas Heinemann Hans-Georg Dederer & Tobias Cantz (eds.), Entwicklungsbiologische Totipotenz in Ethik und Recht. Zur normativen Bewertung von totipotenten menschlichen Zellen. V&R Unipress. pp. 251-287.
    Im deutschen Embryonenschutz- und im Stammzellgesetz sind zwei Rechtsbegriffe von 'Embryo' definiert worden, die sich auf die Zelleigenschaft der Totipotenz stützen und dieser damit eine ontologische und normative Bedeutung beimessen, die angesichts der vielfältigen divergierenden Intuitionen und Argumente zur sogenannten Statusfrage nicht leicht zu rechtfertigen ist. Der vorliegende Beitrag diskutiert die Schwierigkeiten, den ontologischen, moralischen und rechtlichen Status totipotenter Humanzellen plausibel zu begründen, und argumentiert insbesondere, dass zwischen Grundannahmen der Substanzontologie und naturphilosophischen Kontinuitätsüberlegungen unaufhebbare Spannungen bestehen, die der Gesetzgeber durch (...)
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  39.  9
    Die Natur des Rechts bei Gustav Radbruch.Martin Borowski & Stanley L. Paulson (eds.) - 2015 - Tübingen: Mohr Siebeck.
    Gustav Radbruch war Deutschlands beruhmtester Rechtsphilosoph im 20. Jahrhundert. Seine gehaltvollen, aber auch spannungsreichen Schriften pragen die deutschsprachige Rechtsphilosophie bis heute. Im Zentrum von Radbruchs Lehre steht sein neukantianisch gepragter Rechtsbegriff, der im Laufe der Zeit eine Reihe von Veranderungen erfahren hat. Die Beitrage in diesem Band sind Radbruchs Rechtsbegriff im Allgemeinen und den Wandlungen dieses Rechtsbregriffs im Besonderen gewidmet. Nach der orthodoxen Lesart vertrat Radbruch vor dem Kriege eine rechtspositivistische Lehre, wurde unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Grauel (...)
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  40.  13
    Die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates.Elias Bornemann - 2020 - Tübingen: Mohr Siebeck.
    Die religios-weltanschauliche Neutralitat ist der "Schlusselbegriff" des deutschen Religionsverfassungsrechts. Trotz seiner zentralen Stellung bestehen erhebliche Unsicherheiten uber den genauen Bedeutungsgehalt dieses Verfassungsgrundsatzes. Um eine moglichst ganzheitliche Betrachtung zu ermoglichen, nahert sich Elias Bornemann dem Neutralitatsgebot von mehreren Seiten. Er erarbeitet die historischen Grundlagen des Rechtsbegriffs, beleuchtet Bezuge zur politischen Philosophie und schafft rechtsdogmatische Anknupfungspunkte. Hierauf aufbauend werden in Rechtsprechung und Wissenschaft verschiedene Konzepte religios-weltanschaulicher Neutralitat identifiziert und sowohl auf ihre Verfassungsmassigkeit als auch ihre Leistungsfahigkeit hin untersucht. Die Ordnungs- und Analyseleistungen (...)
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  41.  9
    Politischer Reformismus: Ein philosophischer Entwurf Immanuel Kants.Bo Fang - 2014 - Würzburg, Germany: Königshausen & Neumann.
    Die Kantische politische Philosophie kann nur die Philosophie des politischen Reformismus sein. Ein vollständiger philosophischer Entwurf des politischen Reformismus muss jedoch nicht nur die Thesen der politischen Philosophie, sondern auch die Prinzipien der Rechtsphilosophie als den normativen Grund der politischen Reform enthalten. Insofern kann eine Arbeit, die den philosophischen Entwurf des politischen Reformismus Kants zum Thema hat, sich nicht nur mit den Bedingungen der Möglichkeit der Verwirklichung der Rechtsprinzipien auseinandersetzen. Sie muss sich vielmehr zuerst mit dem Rechtsbegriff als dem (...)
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  42.  5
    Natur, Kunst, Freiheit: Deutsche Klassik und Romantik aus gegenwärtiger Sicht. Deutsch-Polnische Tagung der Universität Warschau und des Collegium Europaeum Jenense (Jena) (Oktober 1995) in Warschau unter Mitwirkung der Friedrich-Schiller-Universität (Jena), und d.Marek J. Siemek (ed.) - 1999 - BRILL.
    Die Beiträge dieses Bandes aus verschiedenen Disziplinen, Philosophie, Literaturgeschichte und Kunstgeschichte schließen sich zum Bild einer Epoche zusammen, die einen Höhepunkt des deutschen Geisteslebens darstellt. Dabei treten bestimmte Züge heraus, welche die Genese dieser Kultur in relativ eng umgrenzten Kommunikationszentren zeigen: Königsberg - Düsseldorf - Jena - Weimar - freilich mit Ausstrahlung auf das übrige Deutschland. So etwa: die Stilisierung der Geselligkeit über den literarischen Dialog bis zur philosophischen Interpersonalitätslehre Fichtes und einer dem entsprechenden Dialektik des Dialogs; einer Staats- und (...)
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  43.  56
    Was ist Recht?Dietmar von der Pfordten - 2009 - Zeitschrift für Philosophische Forschung 63 (2):173-200.
    Der Aufsatz versucht die alte Frage nach dem Charakter des Rechts, das heißt in philosophischer Perspektive, nach den am wenigsten veränderlichen Eigenschaften des Rechts bzw. dem Rechtsbegriff, neu zu stellen und eine Antwort zu geben. Nach der hier vertretenen Auffassung muss ein adäquates Verständnis des Rechts sowohl seine Ziele als auch seine spezifischen Mittel berücksichtigen. Das wesentliche Ziel des Rechts liegt in der Vermittlung zwischen möglicherweise gegenläufigen, konfligierenden Belangen. Von anderen Sozialordnungen mit demselben Ziel wie der Moral, der Politik (...)
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  44.  13
    Rechts- und Sozialphilosophie in Deutschland heute: Beiträge zur Standortbestimmung.Robert Alexy, Ralf Dreier & Ulfrid Neumann (eds.) - 1991 - Stuttgart: Franz Steiner Verlag.
    Erscheint anlasslich des 15. Weltkongresses der Internationalen Vereinigung fur Rechts- und Sozialphilosophie (IVR) vom 18. bis 24. August 1991 in Gottingen und enthalt eine Selbstdarstellung der deutschen Sektion der IVR. Die Autoren berichten uber ihre eigene theoretische Position oder uber neuere Diskussionszusammenhange, die ihnen wichtig erscheinen. Aus dem Inhalt: K. Adomeit: Menschenrechte und Rechtsphilosophie u H. Albert: Erkenntnis, Recht und soziale Ordnung u R. Alexy: Idee und Struktur eines vernunftigen Rechtssystems u O. Ballweg: Analytische Rhetorik als juristische Grundlagenforschung u R. (...)
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  45.  5
    Begriff des Rechts.Gottfried Dietze - 1997
    Recht impliziert Rechthaben. Wer Recht setzt oder sich darauf beruft, glaubt in der Regel, daß er recht hat. Vom Rechthaben aber ist es nicht weit zur Rechthaberei, in der eine Intensivierung des Rechthabens gesehen werden kann. Da diese nun beim Kampf ums Recht mehr oder weniger natürlich erscheint, kann man meinen, Recht beruhe im Grunde auf Rechthaberei. Das aber weist zu einer Kritik des Rechtsbegriffs, denn Intensivierungen gehen meist über das dem Normalen gemäße Maßvolle hinaus.Nach Ausführungen über die der Rechthaberei (...)
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  46.  13
    Praktische Und Angewandte Philosophie : Beiträge Zum Vierten Kongress der Internationalen Johann-Gottlieb-Fichte-Gesellschaft in Berlin Vom 03. – 08. Oktober 2000.Helmut Girndt & Hartmut Traub (eds.) - 2003 - Brill | Rodopi.
    Inhalt: Thomas Sören HOFFMANN: »… eine besondere Weise, sich selbst zu erblicken«: Zum systematischen Status der Natur nach Fichte. Christian STADLER: Der Transzendentalphilosophische Rechtsbegriff und seine systematische Begründungsleistung. Katja V. TAVER: Fichte und Arnold Gehlen. Fichtes Philosophie des Rechts von 1796 und 1812 im Fokus von Arnold Gehlens philosophischer Anthropologie. Jean-Christophe MERLE: Fichtes Begründung des Strafrechts. Manfred GAWLINA: Verhalten als Synthesis von Recht und Gesinnung. Zur Auseinandersetzung zwischen Kant, Fichte und Hegel. Carla DE PASCALE: Fichte und die Gesellschaft. Carla (...)
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  47.  9
    Praktische Philosophie in Fichtes Spätwerk: Beiträge Zum Fünften Internationalen Fichte-Kongreβ »Johann Gottlieb Fichte. Das Spätwerk (1810-1814) Und Das Lebenswerk« in München Vom 14. Bis 21 Oktober 2003. Teil Ii.Günter Zöller & Hans Georg von Manz (eds.) - 2006 - Brill | Rodopi.
    InhaltVorwort SiglenverzeichnisJakub KLOC-KONKOLOWICZ: »Jeder wird Gott« – Zur Erfüllung des Gesetzes und zumStatus des handelnden Ich Claus DIERKSMEIER: Über die Wirtschaftstheorie in Fichtes Rechtslehre von 1812 Bernhard JAKL: Recht und Zwang in Fichtes Rechtslehre von 1812 Bärbel FRISCHMANN: Fichte über den Rechtsstaat als Sozialstaat Christian STADLER: Dimensionen und Wandlungen des Fichteschen Rechtsbegriffes im Vergleich Jena – Berlin C. Jeffery KINLAW: Law, Morality and Bildung in the 1812 Rechtslehre Claude PICHÉ: L’instauration d’un ordre juridique juste d’après Fichte Gaetano RAMETTA: Das Problem (...)
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  48.  8
    The Magical Element in the Law.Oscar Vergara Lacalle - 2018 - Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie 104 (1):103-120.
    This article deals with a subject that in spite of its familiarity has to date received little attention from scholars of Olivecrona’s work. Indeed, it is often common, when discussing Olivecrona’s legal theory, to mention that the latter makes use of the magical view to explain, from an empirical standpoint, the suggestive force of the law. The topic, however, is not usually examined in depth, with a small number of exceptions. In these lines, we will attempt to show how Olivecrona (...)
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  49.  14
    The Magical Element in the Law.Oscar Vergara - 2018 - Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie 104 (1):103-120.
    This article deals with a subject that in spite of its familiarity has to date received little attention from scholars of Olivecrona’s work. Indeed, it is often common, when discussing Olivecrona’s legal theory, to mention that the latter makes use of the magical view to explain, from an empirical standpoint, the suggestive force of the law. The topic, however, is not usually examined in depth, with a small number of exceptions. In these lines, we will attempt to show how Olivecrona (...)
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