Abstract
Der Beitrag analysiert die Bedeutung des englischen Deliktsrechts für Menschenrechtsklagen insbesondere vor dem Hintergrund der Leitentscheidung Chandler v Cape, in deren Mittelpunkt der Umfang und die Voraussetzungen von Sorgfaltspflichten eines Unternehmens gegenüber dem Kläger standen. Eine Sorgfaltspflicht setzt demnach Vorhersehbarkeit, hinreichende Nähe und Angemessenheit voraus. Wann diese Voraussetzungen erfüllt sind, hängt vom Einzelfall und der genauen Definition der hinreichenden Nähe ab. Die Standards des Chandler-Urteils spielen auch in der Klage nigerianischer Opfer von Menschenrechtsverletzungen gegen Shell eine zentrale Rolle, die derzeit in den Niederlanden noch anhängig sind. Bedeutsam ist weiterhin der Ausgang des Verfahrens Lungowe vs. Vedanta, welches die Klage von Dorfbewohnern aus Sambia gegen ein britisches Bergbauunternehmen betrifft. Der Beitrag zeigt dann, dass die für Mutter-Tochter-Konstellationen entwickelten Grundsätze auch auf Lieferbeziehungen übertragen werden können. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kriterium der hinreichenden Nähe zu. Wohltmann legt dar, dass und wann eine hinreichende Nähe zwischen dem internationalen Einkäufer und dem Zulieferer bestehen kann.