Abstract
Vor dem Landgericht Dortmund klagen die Opfer eines Brandes in einer pakistanischen Textilfabrik gegen den deutschen Textildiscounter KiK auf Schadensersatz, weil sie KiK für mangelnde Sicherheitsstandards in dem Fabrikgebäude mitverantwortlich machen. Am 30. August bewilligte das Landgericht den Klägern Prozesskostenhilfe. Zwar steht die Entscheidung in der Sache noch aus, der Fall zeigt jedoch, dass Menschenrechtsklagen gegen international tätige Unternehmen auch in Deutschland relevant werden, nachdem vergleichbare Klagen im Ausland, insbesondere den USA, bereits seit einigen Jahren zum festen Bestandteil der juristischen Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen mit Unternehmensbeteiligung geworden sind.