Abstract
Der Beitrag wirft die zentrale Frage des ersten Hauptteils zur zivilrechtlichen Haftung auf: Können Menschenrechtsverletzungen eine zivilrechtliche Haftung begründen? Nach dem Hinweis, dass Rechtsentwicklungen in den USA, Großbritannien und Frankreich sowie auf der Ebene der EU reichhaltiges Anschauungsmaterial liefern, skizziert der Beitrag die verschiedenen Fall- und Klagekonstellationen und bietet eine erste typologische Kategorisierung an. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Unterscheidung zwischen dem Verhältnis von Besteller und Zulieferer auf der einen Seite und von Mutter- und Tochtergesellschaften auf der anderen Seite. Für erstere wird untersucht, ob und unter welchen Umständen deliktische Haftungsmaßstäbe herangezogen werden können. Für letztere wird die Möglichkeit einer konzernrechtlichen Haftung nach dem AktG erwogen. Hierauf sowie auf die anderen im Beitrag angesprochenen Fragen wird in den folgenden Beiträgen ausführlicher eingegangen.