Abstract
Die Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland beginnt nicht erst mit der Errichtung des Badischen Verwaltungsgerichtshofs zum 1. Oktober 1864. Zwar wurde mit dem am 5. Oktober 1863 in Baden erlassenen Gesetz über die Organisation der innern Verwaltung erstmals in Deutschland ein eigenes für die Entscheidung öffentlich-rechtlicher Streitigkeiten zuständiges Gericht geschaffen, das mit unabhängigen Richtern besetzt war und ein eigenes Verfahrensrecht erhielt. Diese Gründung bildet aber eher den Abschluss und Höhepunkt einer längeren Entwicklung, die ihren Ausgang bereits zu Beginn der Frühen Neuzeit nahm, als im Zuge des Prozesses der Territorialisierung eine stärkere Bürokratisierung eintrat, die sich auch in einem wachsenden Verwaltungsapparat niederschlug.