Abstract
Das Gerichtswesen in Frankreich ist durch ein Nebeneinander der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit dem Kassationshof an der Spitze und der dem Staatsrat nachgeordneten Verwaltungsgerichtbarkeit geprägt. Nach der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen diesen beiden Gerichtsbarkeiten verfügt die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Vergleich zu anderen europäischen Staaten über eine relativ weite Zuständigkeit. Das äußert sich darin, dass nicht nur Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten, Rechtsverordnungen und Satzungen, sondern auch ein großer Teil der Streitigkeiten über Verträge, die von der Verwaltung abgeschlossen werden, sowie das Staatshaftungsrecht dem Verwaltungsrecht und damit der Verwaltungsgerichtsbarkeit unterliegen.