Abstract
Trotz der mit dem Wiener Kongress einhergehenden Einschnitte gehörte Sachsen im 19. Jahrhundert zu den bevölkerungsreichsten Mittelstaaten Deutschlands. Seine jahrhundertealte Tradition im Bergbau und Hüttenwesen begünstigte die um 1800 einsetzende Industrialisierung, mit der das Land ein bedeutendes Zentrum der Textilproduktion und des Maschinenbaus wurde. Diese Entwicklung bedingte wichtige Kodifikationen auf dem Gebiet des materiellen Verwaltungsrechts wie das Gewerbegesetz von 1861, das Allgemeine Berggesetz von 1868 oder das Allgemeine Baugesetz von 1900. Das System des Rechtsschutzes gegen behördliche Entscheidungen zeigte sich hingegen von der rasanten Umwälzung der Lebenswelten zunächst unbeeindruckt. Erst vergleichsweise spät im Jahr 1901 nahm mit dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht ein Gericht moderner Prägung seine Arbeit auf. Es gelangte jedoch zu einer schnellen Blüte und konnte bis zu seinem Untergang im Jahr 1945 Wann genau die rechtsprechende Tätigkeit eingestellt wurde, lässt sich aufgrund des Verlustes der Aktenbestände des OVG nicht sagen.