Abstract
Der Bericht über die internationale Zusammenarbeit der Verwaltungsgerichte steht im Handbuch der Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland und Europa ganz am Ende. Für diejenigen, die mit Interesse und Freude die internationalen Beziehungen der Verwaltungsgerichte mitgestalten, liest sich dieser Umstand selbstverständlich und positiv-optimistisch, als ein „last but not least“: Auch wenn der internationale Austausch in der bisherigen Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit eine geringe Bedeutung gehabt haben mag, gewinnt er in einer immer stärker verflochtenen Welt an Gewicht und wird die Zukunft der Verwaltungsgerichtsbarkeit mitbestimmen, vielleicht sogar als einer ihrer Erfolgsfaktoren.