Abstract
Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln durch „echte Verwaltungsgerichte“ ist historisch gesehen keine Selbstverständlichkeit und gleichzeitig Kennzeichen des voll ausgebildeten Rechtsstaats. Nach dem Zweiten Weltkrieg stellte sich in Deutschland die Aufgabe, die Verwaltungsgerichtsbarkeit neu aufzubauen. Diese Gelegenheit wurde in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands und Sektoren Berlins, um die es in diesem Beitrag geht, zunächst unterschiedlich wahrgenommen. Die Entwicklung, die hier nachgezeichnet wird, mündete schließlich in ein bundeseinheitliches System des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes. Ausgangspunkt der Entwicklung in der Nachkriegszeit war dabei die politisch-territoriale Lage zur Zeit des Zusammenbruchs Nazi-Deutschlands und die Einteilung Deutschlands in Besatzungszonen, in denen von den Alliierten bald Länder gebildet wurden, sowie Berlins in Sektoren. Nach der Schließung der deutschen Verwaltungsgerichte ordneten die Alliierten deren Wiedererrichtung in ganz Deutschland an.