Abstract
Zusammenfassung. Die niederländische Euthanasie-Politik erzeugt immer wieder Verwunderung in anderen Ländern: Grundsätzlich stellt Euthanasie sowohl in den Niederlanden als auch im Ausland einen strafbaren Tatbestand dar. Und hier wie dort werden unter bestimmten Umständen derartige Fälle geduldet. Im Ausland geschieht diese Duldung, falls überhaupt geduldet wird, im allgemeinen stillschweigend und inoffiziell. Die niederländischen Behörden dagegen regeln aktiv und öffentlich diejenigen Fälle von Euthanasie, in denen keine Strafverfolgung eingeleitet wird. Man gibt im voraus an, unter welchen Umständen der betreffende Arzt keine Strafverfolgung zu befürchten hat. Mit der vorliegenden Abhandlung wird mittels eines kurzen Rückblicks in die Geschichte der früheren Republik der Niederlande eine historische Erklärung des typisch niederländischen Phänomens des gedogen gegeben. Im Anschluß wird aufgezeigt, inwieweit gedogen im Bereich der niederländischen Euthanasie-Politik zum Tragen kommt.