Abstract
Eine philosophische Diskussion der Euthanasie muß unterscheiden: zwischen aktiver und passiver Euthanasie, zwischen Heiligkeit des Lebens und der Heiligkeit der Autonomie oder Selbstverfügung, zwischen Recht und Moralität, zwischenBarmherzigkeitund Gerechtigkeit für Patienten und Barmherzigkeit und Gerechtigkeit für deren Angehörige. Meggle beachtet keine dieser Unterscheidungen oder vericennt ihre Bedeutung, und er löst nicht einmal seinen Anspruch ein, aus der „Eigenperspektive des Euthanasanden" zu argumentieren.