Abstract
ZusammenfassungDer „Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“ vom 17. 10. 2007 sieht Regelungen zur Einbeziehung von stationären Pflegeeinrichtungen in die ambulante ärztliche GKV-Versorgung vor. Der vorliegende Beitrag analysiert und bewertet den Ansatz zur „heimärztlichen Versorgung“ unter rechtlichen Aspekten vor dem Hintergrund der Problematik der Psychopharmakaversorgung von Heimbewohnern und schon bestehender Möglichkeiten der Verzahnung der ambulanten ärztlichen und der stationären pflegerischen Versorgung. Das geplante Modell verfolgt das begrüßenswerte Ziel, die gelegentlich als unzureichend beschriebene ambulante ärztliche Betreuung von Pflegebedürftigen in Pflegeheimen zu verbessern, Schnittstellenprobleme abzubauen und gleichzeitig der gesetzlichen Krankenversicherung unnötige Transport- und Krankenhauskosten zu ersparen. Es ist jedoch nur ein rudimentäres Heimarztmodell, da es gerade keine flächendeckende Versorgung der Heimbewohner mit Heimärzten erreichen will. Auch fehlen Anreize für eine Optimierung der ärztlichen und der pflegerischen Zusammenarbeit. Insofern können die Probleme, die sich im Rahmen der Psychopharmakaversorgung von stationär zu pflegenden Heimbewohnern abzeichnen, nur punktuell durch diese Reform verbessert werden.