Abstract
ZusammenfassungDer Einsatz von Psychopharmaka im Altenpflegeheim unterliegt aufgrund institutioneller und struktureller Besonderheiten dieses Versorgungsbereiches, aber auch aufgrund der großen Abhängigkeit und Vulnerabilität eines großen Teils der Altenpflegeheimbewohner in besonderer Weise der Gefahr, in inadäquater und missbräuchlicher Weise durchgeführt zu werden. Die Beachtung der ethischen Grundprinzipien des Wohltuns und des Nichtschadendürfens sowie des Respekts vor der Autonomie der Bewohner sollte für alle an der Versorgung unmittelbar und mittelbar Beteiligten handlungsleitend sein. Zum Schutz der Heimbewohner, aber auch mit dem Ziel die Versorgungsqualität in diesem Bereich nachprüfbar zu verbessern, werden in diesem Beitrag Kriterien zur Definition einer inadäquaten bzw. adäquaten Anwendung von Psychopharmaka explizit formuliert, sowie deren Implementierung in prozessorientierte Handlungsalgorithmen und Behandlungsleitlinien vorgeschlagen. Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten und Grenzen nicht-pharmakologischer, psychologischer Interventionen als Alternative zur Psychopharmakamedikation diskutiert und hinsichtlich ihrer ethischen Implikationen reflektiert werden.