Abstract
Freiheitsentziehende Maßnahmen in Altenpflegeheimen sind unter pflegerischen und ethischen, aber auch betreuungsrechtlichen und vor allem strafrechtlichen Gesichtspunkten von besonderer Bedeutung. Häufig sind eingeschränkte Mobilität, Verringerung der kognitiven Funktionen, große Hilfsbedürftigkeit des älteren Menschen der auslösende Faktor für den Einsatz derartiger Einschränkungen. Daneben gibt es jedoch Hinweise, dass die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen auch mit organisatorischen Abläufen in Altenpflegeeinrichtungen zusammenhängt. Der vorliegende Beitrag diskutiert, wieweit freiheitsentziehende und freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei alten Menschen überhaupt zulässig sind und zeigt auf, dass die Entwicklung von alternativen Betreuungs- und Versorgungsansätzen dazu beitragen kann, dass durch weniger freiheitsentziehende Maßnahmen in der stationären Pflege die Würde der alten Menschen gewahrt bleibt