Abstract
Ausgehend von einem NRW-Gesetzesentwurf vom 5. April 2020 wird die moralphilosophische Frage einer Nothilfepflicht für die Gesundheitsarbeiter*innen einer pandemischen Zeit diskutiert. Methodischer Leitfaden sind Ralf Stoeckers Fragen zu ‚Samariter-Situationen‘. Nach einer Einleitung wird eine allgemeine moralische Nothilfepflicht verteidigt. Weil eine Triage zwar keine verbotene Hilfeleistung, aber ein moralisches Dilemma ist, kann es keine Pflicht zur Triage geben. Falls Gesundheitsarbeiter*innen hohe persönliche Risiken eingehen müssen, können sie ebenfalls nicht verpflichtet werden: Ein Einsatz wäre bewundernswerte Supererogation.