Abstract
In dem Aufsatz wird die Leistungsfähigkeit des Potentialitätsarguments am Beispiel des therapeutische Klonen untersucht. Die Diskussion bewegt sich auf drei Ebenen. Zunächst geht es auf fundamentaler Ebene darum, eine Begründung des Lebensrechts von Vernunftwesen zu skizzieren. Dann wird auf einer zweiten Ebene argumentiert, daß der Anwendungsbereich dieser Grundnorm auch nicht aktual ihre Vernunft gebrauchende Wesen einschließt. Diese hier "Erweiterungspostulat" genannte Forderung wird weitgehend intuitiv begründet. Daran anschließend wird das Potentialitätsargument als Versuch interpretiert, dieses Postulat bestmöglich zu rationalisieren. Das so gewonnene Konzept einer "aktiven Potentialität" als Grundlage für das Recht auf Leben wird gegen die gängigen Einwände verteidigt. Auf einer dritten Ebene wird das Potentialitätsargument schließlich auf die beim therapeutischen Klonen anfallenden künstlichen Zygoten bzw. Embryonen angewandt und dafür argumentiert, diese beim gegenwärtigen Stand des Wissens nicht für die Forschung freizugeben