Kant und der Rechtsstaat: und andere Essays zu Kants Rechtslehre und Ethik

Freiburg: Verlag Karl Alber (2015)
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Abstract

Kant entwickelt im letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts als erster den Gedanken des Rechtsstaats, der bei ihm (lateinisch) „status iuridicus“ heißt, was er selbst mit „rechtlicher Zustand“ übersetzt. Einige seiner Anhänger erfinden als Übersetzung von „status iuridicus“ das Wort „Rechtsstaat“, das es bis dahin noch nicht gegeben hatte und das dann im Laufe des 19. Jahrhunderts Kants eigene Übersetzung verdrängt. Wichtige Regeln werden als Regeln des Rechtsstaats zuerst von Kant formuliert, so die Regel, die wir heute mit dem Rechtssprichwort „Keine Strafe ohne Gesetz“ wiedergeben, oder die Regel, dass die rechtsstaatlichen Organe verpflichtet sind, begangene Straftaten zu verfolgen, was wir heute als „Legalitätsprinzip“ bezeichnen. - In Kants Ethik steht der Begriff der Menschenwürde im Mittelpunkt. Diese Würde setzt voraus, dass der Mensch als ein geistiges Wesen betrachtet wird.0.

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