Abstract
‚Freiheit‘ ist das Schlagwort der Aufklärung. In der Epoche der klassischen deutschen Philosophie versuchten Philosophen wie Kant und Hegel, den Begriff der Freiheit nicht nur im Bereich der praktischen, sondern auch der theoretischen Philosophie zum Einsatz zu bringen. Erkenntnis wird dabei als ein Prozess begrifflicher Selbstgesetzgebung verstanden. Heutzutage vertritt Robert Brandom eine solche Philosophie der ‚Freiheit des Begriffs‘ und sieht darin einen Verbündeten gegen Empirismus und reduktiven Naturalismus. Diese Sichtweise wurde damals jedoch von Jacobi und wird heute von Birgit Sandkaulen in Frage gestellt. Sie kritisieren, dass eine solche Philosophie wirklicher ‚lebendiger Freiheit‘ nicht gerecht werden könne und sich daher am Ende selbst als Naturalismus erweise. Dieser Aufsatz bietet eine Lösung dieses Paradox an, indem er dafür argumentiert, dass begriffliche Freiheit erlebte Freiheit nicht ausschließt, sondern sie vielmehr voraussetzt, während erlebte Freiheit zum Zwecke ihrer eigenen Verteidigung gute Gründe dafür hat, auf begriffliche Freiheit zu setzen.