Abstract
Dem Personbegriff wird als Grundlage zur Bewertung bioethischer Konfliktfälle wie der Frage nach dem moralischen Status menschlicher Embryonen eine Schlüsselfunktion zugewiesen. Zugleich ist seine Verwendungsweise stark umstritten. Ein Konsens ist angesichts der hitzig geführten Debatten nicht in Aussicht. Die Wertepluralität spiegelt sich nicht zuletzt in der uneinheitlichen – und damit unbefriedigenden – deutschen Rechtslage wider. Angesichts der Dringlichkeit, die bioethische Debatte nach dem vorläufigen Scheitern des Personbegriffs intern aufzubrechen, diskutiert der vorliegende Beitrag, in wie fern Argumenttypen, die nicht unmittelbar bei Statusfragen ansetzen – Stichworte sind hier "Gattungssolidarität", "Normschutzinteresse", "kulturelle Normen" und "relationaler Ansatz" – plausiblere und befriedigendere Lösungen erhoffen lassen