Abstract
Die Zulässigkeit der terminalen Sedierung als ultima-ratio-Maßnahme der Palliativmedizin bei sterbenden Patienten, die unter anders nicht kontrollierbaren schwersten Schmerzen und seelischen Qualen leiden, wird neuerdings auch in Europa kontrovers diskutiert. Während ihre Befürworter betonen, dass die terminale Sedierung nur dann zum Einsatz kommt, wenn die Standardmethoden der Palliativmedizin versagt haben, äußern ihre Gegner Angst vor einer neuen, unkontrollierten Form der aktiven Sterbehilfe. Insbesondere dann, wenn zeitgleich mit der terminalen Sedierung auf künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr verzichtet wird, wirft man ihr die Umgehung der verbotenen aktiven Sterbehilfe vor, und es wird die Forderung nach einem strafrechtlichen Verbot erhoben. In diesem Artikel wird die rechtliche Bedeutung der terminalen Sedierung untersucht. Im Laufe der Analyse wird gezeigt, dass sie weder mit aktiver Sterbehilfe noch mit verbotener ärztlicher Beihilfe zum Suizid gleichgesetzt werden kann und dass sie — unter bestimmten Bedingungen — nicht unter ein strafrechtliches Verbot fällt. Der Beitrag schließt mit einer Diskussion rechtlicher und ethischer Aspekte für die Entwicklung von Leitlinien