Abstract
ZusammenfassungKants Anspruch, gestiitzt auf die «Iogisehe Bedeutung» von «Kausalität», die Annahme einer «Kausalität aus Freiheit» mit den Ergebnissen der Erfahrungstheorie in Einklang bringen zu können, wird in Frage gestellt. Darüber hinaus wird bezweifelt, dass jene Annahme dem Zusam‐menhang eines transzendentalphilosophischen Gedankengangs angehört, da sie weder im selben Sinne wie in der Erfahrungstheorie als Bedingung der Möglichkeit des Sittengesetzes noch als ob‐jektiv gültiges Prinzip aufgefasst werden kann. Sie sprengt daher den Rahmen der transzendentalphilosophischen Betrachtungsweise