Abstract
Kants Lösung des Problems von Freiheit und Determinismus scheint nur für gute und schlechte Handlungen zu gelten, also für Handlugen, die eine moralische Dimension haben. Nach Ausführungen Kants im Kanon-Kapitel der KdrV scheint die Freiheit zweckrationaler Handlungen Gegenstand der empirischen Erfahrung zu sein, womit sie eine bloß ‚komparative‘ oder ‚psychologische‘ Freiheit und deshalb Teil der kausalen Struktur der Welt wäre. Allerdings schreibt Kant auch instrumentellen Handlungen eine moralische Dimension zu, insofern sie erlaubt sind und deshalb einen mindestens hypothetischen Bezug zum Sittengesetz haben.