Abstract
Wie viele andere rechtliche und politische Institutionen besitzt die moderne Verwaltungsgerichtsbarkeit eine lange Vorgeschichte, die nicht nur politisch-institutionengeschichtlich oder in einem eng verstandenen Sinne juristisch erfasst werden kann, sondern die auch auf der geistesgeschichtlichen Ebene nachzuzeichnen ist. Die Herausbildung verwaltungsrechtlicher Institutionen seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erscheint damit zugleich vorbereitet wie begleitet durch eine sowohl ideen- als auch wissenschaftsgeschichtliche Debatte, die als paralleler Vorgang zur Entstehung des modernen Verfassungsstaats westlicher Prägung angesehen werden kann. Denn sie umfasst im Kern ein in jeder Hinsicht zentrales Problem neuzeitlich-moderner politischer Existenz: die Frage nach Umfang und vor allem Grenzen der Staatsgewalt gegenüber den Rechten jedes einzelnen Staatsbürgers, damit also auch die Frage nach den institutionellen Voraussetzungen und Sicherungen politischer Freiheit im Rechts- und Verfassungsstaat.