Abstract
The retributive duty is both held by and owed to the victim of a culpable wrongdoing. This reflexive account fits nicely with a Kantian emphasis on autonomy because the Kantian account allows us to explain how a person can have a duty to oneself. The reflexive account also fits nicely with, and is in part supported by, the notion that a culpable wrongdoer forfeits some of his rights . The waivability of the retributive duty in part explains why it is intuitively permissible for the victim not to punish the wrongdoer, but why the same is not true with regard to the state. The reflexive duty also fits into a consent-based account of state authority and the notion that natural duties are mostly negative. Das Opfer einer schuldhaften Verletzung seiner Rechte hat nicht nur Recht, sondern auch die Pflicht Vergeltung zu üben. Diese reflexive Erwägung paßt sehr gut zu einer Betonung des Autonomiegedankens nach der Weise Kants, da die Auffassung Kants zu erklären vermag, wie eine Person eine Pflicht gegen sich selbst haben kann. Ebenso gut paßt die reflexive Erwägung zu - und sie wird zum Teil auch gestützt von - der Erkenntnis, daß jemand, der schuldhaft Unrecht tut, einige seiner Rechte verwirkt. Freilich kann auf die Vergeltung verzichtet werden, und das erklärt teilweise, warum es unseren Intuitionen entspricht, daß es dem Opfer erlaubt ist, den Täter nicht zu strafen, während das für den Staat gerade nicht gilt. Die reflexive Pflicht paßt schließlich auch zu einer auf Einverständnis gegründeten Sichtweise staatlicher Autorität, und sie läßt sich gut vereinbaren mit der Erkenntnis, daß natürliche Pflichten zumeist negativ formuliert sind