Abstract
Das Verhältnis von Politik und Recht lässt sich bei starker Schematisierung in vier verschiedenen Formen konzipieren: Man kann der Politik auferlegen, sich stets dem Recht unterzuordnen, Recht kann seinem Wesen nach als Ergebnis politischer Entscheidungen gedeutet werden, man kann annehmen, dass es wichtige politische Entscheidungen gibt, die unabhängig von den Vorgaben des Rechts getroffen werden, und man kann unterstellen, dass Recht und Politik einander stets bedingen und durchdringen. Offenkundig spielt dabei die Frage eine zentrale Rolle, was unter ›Politik‹ und unter ›Recht‹ zu verstehen sein soll: Politik kann als das Handeln mächtiger Menschen und Gruppen, also von Eliten gedeutet werden oder aber als gemeinsame Beratung und Entscheidung freier und gleicher Bürgerinnen und Bürger. Seyla Benhabib unterscheidet hierfür zwischen »agonaler, heroischer Politik« und »demokratischer oder organisationsbildender Politik«, die ihrer Ansicht nach von Hannah Arendt in ihrem Lob des öffentlichen, politischen Raumes nicht genügend auseinander gehalten werden.