Tübingen: Mohr Siebeck (
2015)
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Abstract
English summary: As a functioning part of the human body and mind, our internal information technology systems belong to our physical makeup just as much as body parts and substances do to the realm of reproductive medicine, genetic information does to gene technology and brain scans do to neurological technology. Bio-information law concerns itself with the rights of these roving human components. German description: Bio- und Informationstechnologien generieren standig neue, bislang kaum fur moglich gehaltene Verhaltnisse, Verknupfungen und Anschlusse zwischen Technischem und Lebendigem. Im Recht werfen diese technisch-lebendigen Assoziationen grundsatzliche Fragen auf, wenn es beispielsweise darum geht, welche Personlichkeits- oder Eigentumsrechte an extrakorporal gelagerten Korpersubstanzen oder auch an genetischer Information bestehen. Ebenso hat das Recht eine Antwort darauf zu finden, welche Bedeutung neuronalen Daten und Abbildungen von Hirnaktivitaten, etwa fur den Beweis psychischer Schadigungen im Schmerzensgeldprozess, zukommt. Und nicht zuletzt erhebt sich die keineswegs mehr abwegige Rechtsfrage, ob der Eingriff in ein informationstechnisches System als personlichkeitsverletzend gelten darf, weil dieses womoglich wie ein ausgelagerter Teil des Korpers zu behandeln ist. Malte Gruber untersucht, wie sich diese Problemstellungen auf die privatrechtlichen Deutungen von Person, Sache und Rechtsverhaltnis auswirken und dabei ein technologieubergreifendes Recht formieren: Bioinformationsrecht handelt von der engen, untrennbaren Verbindung informationstechnisch-artifizieller und korperlich-lebendiger, gewissermassen kunstlicher und naturlicher Prozesse, von Expansionstechnologien und bioartifiziellen Rechtsverhaltnissen, in denen sich die Personlichkeit des Menschen in technisierter Verfassung entfaltet.