Abstract
ZusammenfassungSchein-Elemente in der Betreuung von Menschen mit Demenz erobern den Markt. Über deren Legitimität scheiden sich die Geister. Der Vorwurf der Täuschung wiegt schwer. Diese Arbeit analysiert, ob der Einsatz von Schein-Elementen moralisch zulässig ist. Dazu folgt einleitend eine Charakterisierung der Schein-Elemente und eine Stellungnahme zu ihrem Einfluss auf die Lebensqualität von Menschen mit Demenz. Im Analyseteil betrachte ich die Täuschung aus deontologischer und utilitaristischer Perspektive. Dazu dienen das Prinzip der Doppelwirkung, „the experience machine“ sowie Dworkins Margo. Dabei stelle ich fest, dass sowohl die Täuschungsform als auch der Einsatzzweck relevant für die Legitimitätsbestimmung sind. Die Gestaltungsauthentizität beweist sich dabei als relevanter Indikator zur Bestimmung des Irreführungsgrades. Während sich aus deontologischer und aus utilitaristischer Sicht die bloß in Kauf genommene Irreführung als bedenkenlos und die Lüge in diesem Kontext als verboten zeigt, herrscht über die intendierte Irreführung Uneinigkeit. Diesen Streitfall löse ich anhand der gewonnenen Erkenntnisse über das, was MmD autonom wollen könnten. Den erarbeiteten Beurteilungsvorschlag runde ich mit einer Empfehlung an Institutionen, die Schein-Elemente einsetzen wollen, und einigen weiterführenden Gedanken ab.