Abstract
Die Begriffe ›ziviler Ungehorsam‹, ›Widerstand‹, ›Recht‹ oder gar ›Pflicht zum Widerstand‹ sind vor allem aus der politischen Rhetorik bekannt und durch eindrucksvolle Beispiele geprägt. Sie sind aber in ihrer Breite inhaltlich höchst unterschiedlich; ihr Gebrauch vermengt häufig verschiedenste Deutungsfelder miteinander, wie religiöse, moralische oder ethische Vorstellungen, philosophische und politische Ansätze und auch solche des positiven Rechts. Dies führt zu verbreiteten Missverständnissen über Legitimität und Legalität von Protestaktionen. Im vorliegenden Kontext soll der Begriff des ›zivilen Ungehorsams‹ aus der juristischen, insbesondere aus der rechtsphilosophischen Perspektive untersucht werden.