Abstract
In der Kritik der Urteilskraft steht: „Schön ist das, was in der bloßen Beurtheilung gefällt. Hieraus folgt von selbst, dass es ohne alles Interesse gefallen müsse.“. Die Bestimmung in der Klammer entspricht nicht der Kantischen Intention und wird dem einleitenden „also“ nicht gerecht. Die gesamte Argumentation des Geschmacksurteils ist so aufgebaut, dass der ästhetische Geschmack gegen zwei Fronten abgegrenzt wird, den Hedonismus und den Rationalismus ; der erste identifiziert den Geschmack mit einem Wohlgefallen am Angenehmen, also dem, „was den Sinnen in der Empfindung gefällt“, der zweite mit dem, was „durch den bloßen Begriff gefällt.“ Das Schönheitsurteil steht zwischen sinnlicher Empfindung und bestimmtem Begriff; hierbei interessiert sich Kant verständlicherweise nicht für die Frage, wie die bloße Sinnesempfindung zu ihrer Artikulation in einem Urteil des Geschmacks z.B. in der Pariser Garküche kommt.