Abstract
In der Liberalismus-Kommunitarismus-Debatte im vergangenen Jahrhundert war es durchaus möglich, den liberalen Rechte-Universalismus mit kommunitären Grundannahmen zu verbinden. Beides ließ sich etwa dergestalt aufeinander beziehen, daß eine nationale Verfassung als Rahmen für zahlreiche Gemeinschaften mit einer jeweils eigenen, jedoch verfassungskompatiblen normativen Binnenstruktur betrachtet wurde. Dieses für die nationale Ebene nicht unplausible Konzept ließ sich grundsätzlich auch auf die internationale Ebene übertragen, zumindest in solchen Konzeptionen, in denen die Staaten an den Platz der innerstaatlichen Gemeinschaften rückten und durch ein von allen geachtetes Völkerrecht geeint sein sollten.