Abstract
Das Konzept der Zwischengewalten weist im postrevolutionären politischen Diskurs Frankreichs eine ungemein umkämpfte Geschichte auf. Einerseits gehörte die Stigmatisierung intermediärer Gewalten zu den langfristig nachhallenden Folgen der Französischen Revolution. Intermediäre Gewalten wurden in diesem Strang des politischen Denkens als Relikte des Ancien Regime, als Verzerrung des einheitlich und homogeny imaginierten Gemeinwillens, als potenzielle Fragmentierung der einen und unteilbaren Nation und als Restauration einer überwunden geglaubten, korporativen und feudal-ständischen Ordnung interpretiert. Vielleicht der eindringlichste Ausdruck dieser Verurteilung intermediärer Gewalten war das 1791 verabschiedete »Loi le Chapelier«, in welchem es hieß: »Es gibt keine Korporationen mehr im Staat; es gibt nur noch das partikulare Interesse jedes einzelnen und das Allgemeininteresse.