Abstract
Der Begriff ›Artenschutz‹ meint den Schutz und die Pflege bestimmter Tier- und Pflanzenarten durch den Menschen. Grundlage für den besonderen Schutz einer Art können ethische oder ästhetische Prinzipien wie auch ökologische Begründungen sein. Unterschieden werden muss der Artenschutz vor allem vom Tierschutz und der Tierrechtsdebatte, bei denen individuelle nichtmenschliche Tiere um ihrer selbst willen Gegenstand der ethischen Abwägungen sind. Demgegenüber nimmt das Prinzip des Artenschutzes Populationen der zu schützenden Zielarten in den Blick und charakterisiert Einschränkungen von Individuen oder auch deren Tod als hinnehmbar, sofern die Population lebensfähig bleibt.Artenschutzprogramme zielen auf den Schutz meist einer einzelnen gefährdeten bzw. vom Aussterben bedrohten Art ab, zugleich ist der Artenschutz jedoch Teil des Naturschutzes, der sich neben dem Schutz von Populationen einzelner Arten auch besonders mit dem Schutz ganzer Biotope, schutzwürdiger Landschaften oder Landschaftsbestandteile befasst; direkter Artenschutz soll wie der Biotopschutz dabei das Artensterben verhindern oder zumindest beschränken und kann als der Teilbereich des Naturschutzes verstanden werden, der sich auf biotische Schutzgüter, also Tiere und Pflanzen, konzentriert. Biotopschutz konzentriert sich in der Regel nicht vorrangig auf einzelne Tier- oder Pflanzenarten, jedoch spielen einzelne dort vorkommende und vom Aussterben bedrohte Arten häufig in der öffentlichen Diskussion bzw. der rechtlichen Argumentation eine wichtige Rolle.