Abstract
Übereinstimmend mit Körner versteht der Autor unter 'praktischer Philosophie' die Gesamtheit der handlungsbezogenen Disziplinen. 'Handlung' ist informationsgelenktes Verhalten eines Subjektes. Der Handlungsbegriff wird durch den handlungsbestimmenden Informationsverarbeitungsprozeß charakterisiert. Handlungstheoretische Analysen erfordern eine erkenntnismäßig differenzierte Semantik. Der Begriff der Handlung setzt die Existenz von Handlungsspielräumen voraus. Der Autor kritisiert die Unterscheidung von kognitivem und präskriptivem Sollen und zeigt, daß Normsätze einer gegebenen Bedeutung in verschiedenen pragmatischen Funktionen verwendet werden können. Es werden die Begriffe 'Normenlogik' und 'deontische Logik' einander gegenübergestellt. Die Standardsysteme der deontischen Logik sind keine geeignete Basis für die normativen Disziplinen. Der Autor fordert die Ausarbeitung einer genuinen Normenlogik, in der Sollsätzen eine primäre und Darfsätzen nur eine sekundäre Rolle zukommt.