Ist Der Schwangerschaftsabbruch Ein Unterlassen? Der Geiger-fall Und Das Problem Der Abgrenzung Von Handeln Und Unterlassen
Abstract
Verhaltensregeln sind von Zurechnungsregeln zu unterscheiden. Ausgehend von dieser Prämisse werden im Geiger-Fall zwei spezifische Problemebenen sichtbar. Unter welchen Bedingungen ist die Tötung eines Menschen erlaubt? Und unter welchen Bedingungen ist ein Verhalten als Tötungshandlung oder als Unterlassen einer Hilfeleistung zuzurechnen? Während die Lösung des ersten Problems ein System von Verhaltensregeln voraussetzt, kann das zweite nur mit Hilfe eines Systems von Zurechnungsregeln gelöst werden. Treten Inkonsistenzen innerhalb eines Systems auf, müssen sie dort behoben werden, wo sie entstanden sind. Keinesfalls darf ein zu weites Tötungsverbot Anlaß sein, statt einer Handlung ein Unterlassen zuzurechnen. Zum einen würde man dadurch die ursprüngliche Inkonsequenz perpetuieren, zum anderen würde man neue, gravierende Widersprüche im System der Zurechnungsregeln erzeugen. Diese Mängel haften denn auch den Schlußfolgerungen an, die aus dieser inkonsequenten Lösung des Geiger-Falles für die Bewertung des Schwangerschaftsabbruchs gezogen werden