Abstract
Zusammenfassung Patientinnen und Patienten steht das Recht auf Behandlung nach ihren eigenen Vorstellungen auch dann zu, wenn sie aktuell keinen eigenen Willen bilden können. Advance Care Planning (ACP), als ein spezielles Verfahren der gesundheitlichen Vorsorgeplanung, zielt darauf ab, dieses Dilemma durch eine Willensbestimmung im Voraus aufzulösen. Besonders ausgebildete Gesprächsbegleiter*innen bieten an, bei der Ermittlung, Formulierung und Dokumentation eines solchen, die individuelle gesundheitliche Situation berücksichtigenden Willens zu helfen. Das Umfeld der Betroffenen soll in den Gesprächsprozess einbezogen und es soll organisatorisch gesichert werden, dass deren Willensbestimmung den aktuell Behandelnden im Bedarfsfall faktisch zugänglich ist. Das Verfahren kombiniert also ein kommunikatives mit einem institutionellen Element. Aus ethischer Sicht stellen sich dabei zwei wesentliche Herausforderungen. Erstens erfordert Gesprächsbegleitung mit einem so komplexen Ziel Kompetenzen und setzt bestimmte Haltungen voraus, wie sie für Professionen im strengen Sinne typisch sind. Daher wäre es wichtig, entsprechende professionelle Normen explizit zu machen, beispielsweise in Form eines Berufs-Kodex. Zweitens muss das Verfahren trotz seiner institutionellen Form für die Betroffenen freiwillig sein. Dies ist entscheidend für die Validität des Prozesses, aber auch für dessen Ergebnis. Denn wenn Letzteres rechtlich bindend sein soll, müssen die Betroffenen freiverantwortlich, d. h. ohne sog. Willensmängel handeln können. Es ist deshalb ethische Pflicht, beim Eintritt in und im Verlauf der Beratung auf die Freiwilligkeit zu achten.