Abstract
Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die Frage, ob sich Aussagen über die Grenzen der Irrationalität von Personen a priori rechtfertigen lassen: Gibt es bestimmte Rationalitätsanforderungen, die mit rein begrifflichen Argumenten als für alle Personen verbindlich ausgewiesen werden können ? Um diese Frage differenziert zu beantworten, wird eine Unterscheidung zwischen zwei Arten von Rationalitätsanforderungen eingeführt: Rationalitätsstandards und Rationalitätsbedingungen. Es wird dafür argumentiert, daß sich unabhängig von der Erfahrung ausschließlich Aussagen über den Umfang der Rationalität von Personen begründen lassen. Personen müssen demnach wenigstens minimal rational sein, damit ihnen propositionale Einstellungen wie Überzeugungen und Absichten zugeschrieben werden können. Hingegen läßt sich anhand rein begrifflicher Argumente nicht entscheiden, welche Rationalitätsstandards von Personen erfüllt werden müssen, um Träger propositionaler Einstellungen sein zu können. Dies ist durchaus damit verträglich, daß sich a priori Rationalitätsbedingungen festlegen lassen, welche die Eingangsbedingungen dafür darstellen, daß Subjekte überhaupt als Kandidaten für rationales oder irrationales Verhalten aufgefaßt werden können