Abstract
ZusammenfassungIm Blick auf ein Recht auf assistierten Suizid ist nicht nur umstritten, ob es ein solches Recht gibt, es ist auch umstritten, worauf ein solches Recht denn ein Recht wäre. Der vorliegende Artikel versucht deutlich zu machen, dass das, worum es in dieser Diskussion um den selbstbestimmten Suizid geht, die Frage ist, was Entscheidungen von Menschen achtungswürdig macht. Der Artikel plädiert für eine Idee von Achtungswürdigkeit, für welche die selbstbestimmte Ausübung von Rechten über sich selbst leitend ist, eine Idee, die auch in unserer Rechtspraxis wirksam ist. Dabei legen achtungswürdige Entscheidungen fest, was getan werden darf, nicht aber was getan werden soll.