Abstract
Die Magie ist zum akzeptablen Forschungsgegenstand geworden, auch in den Altertumswissenschaften. Dabei hat A. LOTZ den magischen Bereich als ihren Untersuchungsgegenstand eingeschränkt: zeitlich auf die Spätantike (genauer das 4. bis Anfang 7. Jh.), räumlich auf die östliche Mittelmeerwelt (S. 7), thematisch auf die Magie als Element sozialer Konfliktsituationen, „während deren Eskalation der Vorwurf der Zauberei erhoben wird“ (S. 6). Dabei sollen nach Marcel Mauss „Magie und Verbot in einem Verhältnis wechselseitiger Bedingung stehen“ (S. 3) – im Zentrum des Interesses steht somit eine „passive Magie“, die Magie als „gesellschaftliche Ideologie“ und der „Magievorwurf“ (S. 43). L. stellt ihre Einschätzung des Magischen selbst in eine Tradition, für die, neben Marcel Mauss, noch Evans-Pritchard (Magie als Erklärung von Unglücksfällen) und vorab Peter Brown zu nennen sind (S. 44 f. und passim). Dazu ist von Bedeutung die vielbesprochene rechtshistorische Untersuchung von Marie Theres Fögen, denn auch die Arbeit von L. ist stark auf die rechtliche Einordnung und Behandlung des Magischen ausgerichtet. Favorisiert wird eine „streng gesellschaftliche Erklärung von Magie“, und dabei sei eine „Leerstelle“ in Kauf zu nehmen (47) – womit offensichtlich die ‘Innenansicht’ des Magischen und seine Funktionsträger, die Magier selbst, gemeint sind.