Ethiek Van Kant in de kritische werken
Abstract
In der kritischen Periode seines Denkens lehnt Kant die Gefühlsmoral der englischen Philosophen sehr entschieden ab. Jedes Gefühl gilt ihm als sinnlich, ein intellektuelles Gefühl wäre ein Widerspruch ; das moralische Gesetz aber versetzt uns in eine ganz andere Sphäre als die sinnliche, ist unabhängig von allem Empirischen und hat seinen Ursprung im übersinnlichsten Vermögen des Menschen, in der reinen praktischen Vernunft. Die Auffassung des Sittlichen als des Übersinnlichen liegt allen Lehrbegriffen der Kantischen Moral zum Grunde. Kants sehr kümmerliche gefühlspsychologische Ansichten haben dem Aufbau seiner praktischen Philosophie erheblichen Eintrag getan. Schelers Kritik des Kantischen Formalismus. Kants Ethik beginnt mit einer Feststellung : es gibt Gesetze, die alle vernünftigen Wesen als für sie bindend erkennen. Er unterscheidet diese praktischen Gesetze als kategorische Imperative von allen anderen praktischen Prinzipien, namentlich von den technisch-praktischen Vorschriften und den Klugheitsregeln der Glückseligkeitslehre. Die Ethik hat nichts zu schaffen mit den Klugheitsregeln der Glückseligkeitslehre. Wie sind solche kategorisch-gebietenden Gesetze möglich ? Man hat immer versucht, diese Gesetze abzuleiten aus einem höchsten Gut, d. h. aus einem Objekt, das alle Menschen begehren. Vergebliche Mühe, denn alle praktischen Prinzipien, die ein Objekt des Begehrungsvermögens als Bestimmungsgrund des Willens voraussetzen, sind insgesamt empirisch und können keine kategorischen Imperative abgeben. Wenn also ein vernünftiges Wesen sich seine Maximen als praktische allgemeine Gesetze denken soll, so kann es sich dieselben nur als solche Prinzipien denken, die nicht der Materie, sondern bloss der Form nach den Bestimmungsgrund des Willens enthalten. Kants Formalismus ist im Grunde eine Abweisung der Güterethik, eine Ablehnung des Eudämonismus. Wenn Eudämonie zum Grundsatze der Moral aufgestellt wird, so ist die Folge davon Euthanasie jeder Moral. Jegliche Güterethik beruht auf Empirie ; nie kann sie den Charakter apriorischer Unbedingtheit und Notwendigkeit aufweisen. Das moralische Gesetz drückt nichts anders aus als die Autonomie der reinen praktischen Vernunft. Kants Autonomiebegriff ist nicht gerichtet gegen die Auffassung der moralischen Gesetze als göttlicher Gebote, sondern gegen die Eudämonie als das Wesen der Ethik. Geschieht die Willensbestimmung zwar gemäss dem moralischen Gesetze,, aber nur vermittelst eines Gefühls, welcher Art es auch sei, mithin nicht um des Gesetzes willen, so wird die Handlung zwar Legalität, aber nicht Moralität enthalten. Der sittlich gute Wille, d. h. der Wille der nicht durch Neigungen , sondern unmittelbar durch das Gesetz der reinen praktischen Vernunft zum Handeln bestimmt wird, hat einen unendlichen, absoluten Wert ; er hat seinen vollen Wert in sich selbst. Der Wert des guten Willens ist der innere Wert der Person als solche. Das moralische Gesetz und die Freiheit weisen wechselweise auf einander zurück. Die Freiheit ist die ratio essendi des moralischen Gesetzes, das moralische Gesetz die ratio cognoscendi der Freiheit. Erörterung des Kantischen Freiheitsbegriffes : Freiheit ist negativ, die Unabhängigkeit von den bestimmenden Ursachen der Sinnenwelt, namentlich von den Neigungen und Begierden, wenigstens als bestimmenden Bewegursachen unseres Willens, positiv, die Autonomie der reinen praktischen Vernunft, d. h. das Vermögen der reinen Vernunft um durch ihr eigenes praktisches Gesetz den Willen unmittelbar zu bestimmen. Ist die reine Vernunft wirklich praktisch ? Kann die reine Vernunft wirklich durch ihre Ideen den Willen unmittelbar zum Handeln bewegen, öfters allen sinnlichen Neigungen zuwider ? Dieses Vermögen der reinen Vernunft kann seiner Möglichkeit nach keineswegs a priori eingesehen werden, kann auch nicht durch Erfahrung festgestellt werden. Die Wirklichkeit der reinen praktischen Vernunft ist uns gleichsam wie ein Faktum der reinen Vernunft gegeben. Das einzige Faktum der reinen Vernunft ist unverkennbar und a priori gewiss. Die Handlungen des Menschen stehen einerseits, als Begebenheiten in der Sinnenwelt, unter dem Grundsatze des kausalen Naturdeterminismus, nach welchem eine jede Begebenheit, folglich auch jede Handlung, die in einem Zeitpunkte vorgeht, unter der Bedingung dessen, was in der vorhergehenden Zeit war, notwendig sei ; andererseits, als Handlungen die uns durchs moralische Gesetz geboten oder verboten werden, sollen sie frei sein. Wie können wir die Freiheit unserer Handlungen reimen mit dem allgemeinen Naturdeterminismus, der für die menschlichen Handlungen keine Ausnahme gestattet ? Kant unterscheidet im Menschen das empirische Subjekt, den Menschen als Sinnen-oder Naturwesen, und das intelligibele Subjekt, den Menschen als Noumenon, als Intelligenz. Die Kausalität nach dem Gesetze der Naturnotwendigkeit wird dem Menschen als Sinnenwesen, als empirisches Subjekt mit einem empirischen Charakter, beigelegt, die Freiheit aber dem Menschen als Intelligenz, als intelligibeles Subjekt mit seinem eigenen intelligibelen Charakter. Der empirische Charakter eines Menschen ist das sinnliche Zeichen des intelligibelen Charakters desselben. Das Bewusstsein unserer Freiheit enthält das Bewusstsein unserer intelligibelen Existenz, d.h. unserer Existenz als gesetzgebendes Glied einer intelligibelen Welt. Dieses Bewusstsein ist nicht anschaulicher Art, sondern ein blosses Denken. Als Naturwesen, als Stück der Sinnenwelt, als der Sinnenwelt angehörig, hat der Mensch die mächtigste und innigste Neigung zur Glückseligkeit ; als freie Intelligenz, als Glied der Verstandeswelt, als der Verstandeswelt angehörig, bemüht er sich um die sittliche Vollkommenheit. Die Erhabenheit dieser letzteren moralischen Bestimmung erhebt den Menschen unendlich über die blossc Tierheit ; diese moralische Bestimmung ist die seiner intelligibelen Existenz. Der Mensch, als Subjekt einer moralisch-praktischen Vernunft, existiert als Zweck an sich selbst. Erörterung dieses Begriffes. Die Idee des Menschen als Zweck an sich selbst veranlasst eine neue Formulierung des obersten Grundsatzes der Sittlichkeit : handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloss als Mittel brauchst. Dieser neue Grundsatz durchbricht den strengen Formalismus der Kantischen Moral. Das Reich der Zwecke ist das Ganze aller Intelligenzen, aller vernünftigen Wesen, sofern sie durch gemeinschaftliche objektive Gesetze verbunden sind, durch Gesetze welche die Beziehung dieser Wesen auf einander als Zwecke und Mittel zur Absicht haben. Gott gehört diesem Reiche als Oberhaupt an, alle vernünftigen Wesen als gesetzgebende Glieder. Das Reich der Zwecke als Idee, die wir durch unser freies Handeln verwirklichen sollen. Das Reich der Zwecke als eine durch unsere Freiheit zu verwirklichende Idee führt uns auf den Begriff des höchsten Gutes. Erörterung dieses Begriffes : der Begriff des höchsten Gutes ist der Begriff einer Welt, in welcher die grösste Glückseligkeit mit dem grössten Masse sittlicher Vollkommenheit, die Glückseligkeit aber in der genauesten Proportion mit der sittlichen Vollkommenheit eines jeglichen Menschen, vorhanden ist Tugend und Glückseligkeit sind also die zwei Elemente des höchsten Gutes. Das höchste Gut ist der notwendige höchste Zweck eines moralisch bestimmten Willens, ein wahres Objekt desselben ; es ist der ganze und vollendete Gegenstand des reinen Willens ; nicht aber der Bestimmungsgrund desselben ; das moralische Gesetz bestimmt den reinen Willen, die Beförderung des höchsten Gutes zum Zwecke aller seiner Handlungen zu machen. Die reine praktische Vernunft muss sich das höchste Gut notwendig als möglich vorstellen, weil es ein Gebot derselben ist, zu dessen Hervorbringung alles Mögliche beizutragen. Alle Postulate der reinen praktischen Vernunft folgen aus dem Grundpostulate der Möglichkeit des höchsten Gutes : wenn wir die Möglichkeit des höchsten Gutes annehmen müssen, so müssen wir auch die Wirklichkeit aller Bedingungen dieser Möglichkeit annehmen : die Unsterblichkeit unserer Seele, die Existenz Gottes und die Freiheit unseres Willens. Die Unsterblichkeit unserer Seele ist notwendige Bedingung für die Möglichkeit des höchsten Gutes, weil ohne sie die völlige Angemessenheit der Gesinnungen zum moralischen Gesetze, das erste Element des höchsten Gutes, unmöglich ist ; wir können doch das Ideal der Heiligkeit nur verwirklichen in der Weise eines unendlichen Progressus in der Tugend. Die Existenz Gottes ist notwendige Bedingung für die Möglichkeit des höchsten Gutes, weil ohne sie eine Glückseligkeit in der genauesten Proportion mit der sittlichen Vollkommenheit eines jeglichen Menschen, das zweite Element des höchsten Gutes, unmöglich ist. Die drei Postulate der reinen praktischen Vernunft sind die wichtigsten Wahrheiten des Vernunftglaubens. Dieser Vernunftglaube hilft uns über die Sinnenwelt hinaus und verschafft uns Erkenntnisse von einer übersinnlichen Ordnung und Verknüpfung der Dinge. Der Vernunftglaube verschafft den drei transzendentalen Ideen der reinen Vernunft objektive, obgleich nur praktisch anwendbare, dennoch unbezweifelte Realität ; es folgt eine genaue Untersuchung dieses Begriffs der praktischen objektiven Realität. In dieser Untersuchung wird die Art der Erkenntnis des Übersinnlichen, die im Glauben enthalten ist, bestimmt als ein objektiv reales Denken, ein unanschauliches Denken, das seiner Unanschaulichkeit wegen zum theoretischen Gebrauche der Vernunft untauglich ist und uns keine Einsicht in die innere Natur unserer Seele und Gottes verschafft. Dieser Vernunftglaube wird weiter bestimmt als ein Für-wahr-halten aus einem Bedürfnisse der reinen praktischen Vernunft ; der Mensch findet sich zum Glauben hingezogen, es gibt aber keine Pflicht zu glauben, denn ein Glaube, der geboten wird, ist ein Unding. Also keine objektive, aber doch wahre und unbedingte subjektive Vernunftnotwendigkeit