Abstract
ZusammenfassungIn der Debatte um die embryonale Stammzellenforschung führen die Verfechter der Würde des Embryos gerne eine Gemeinsamkeit von Embryonen und reversibel Komatösen an: Beide sind bloß potentiell Personen. Wenn aber Komatösen fraglos personale Würde zukommt, weshalb sollte man sie Embryonen absprechen? In ihrem AufsatzIn dubio pro embryone kombinieren G. Damschen und D. Schönecker diese Analogie mit einem Vorsichtsargument: Weil die Analogie zumindest gute Gründe für die Annahme biete, Embryonen komme eine menschliche Würde zu, sei angesichts der Schwere des möglichen Unrechts die embryonale Stammzellenforschung nicht zu verantworten. Im Folgenden möchte ich darlegen, weshalb die Analogie nicht ausreicht, um ein solches Vorsichtsargument zu etablieren. In einem ersten Schritt soll gezeigt werden, wie man der Analogie begegnen kann, weshalb das entsprechende Argument also nicht zwingend ist. Um ein Vorsichtsargument zu begründen, würde es allerdings genügen, wenn die Analogie „hinlänglich plausible“ Gründe zugunsten der Würde von Embryonen liefert. In einem zweiten Schritt soll daher – aufbauend auf allgemeinen Überlegungen zum Vorsichtsargument – dargelegt werden, dass die Analogie selbst unter dieser Annahme nicht überzeugen kann.