Abstract
Durch das Handeln der öffentlichen Verwaltung erfahren Einzelne die Macht des Staates in ihrem Alltag. Verfassung, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung sollen garantieren, dass diese Macht nicht als Mittel zum Zweck zur Verfolgung von Einzelinteressen oder zur Unterdrückung bestimmter Interessen angewendet wird. Der Anspruch ist hingegen, dass geltendes Recht durchgesetzt wird, vor dem jede*r gleich ist. Verfahrensrechte, wie die mündlich oder schriftlich mitgeteilte Belehrung, sichern, dass von Entscheidungen und Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung betroffene Individuen darüber informiert sind, dass sie diese durch das Einlegen von Rechtsmitteln überprüfen lassen können.