Abstract
Der Aufsatz untersucht die Entwicklung von Kants Gewissenslehre, wie sie sich an Hand seiner Ethik-Vorlesungen zwischen 1764 und 1793-94 dokumentieren läßt. Anfangs ausgehend von einer Lehre vom "unteilbaren" moralischen Gefühl, gelangt Kant im Verfolg seines kritischen Ansatzes zuletzt zu einer Lehre vom Gewissen als praktischer, alle Handlungen begleitender Apperzeption. Damit ist die Brücke zwischen der ethischen, Maximen prüfenden Vernunft einerseits und dem wirklichen Dasein des Individuums geschlagen: Gewissen ist selbst keine Normquelle, wohl aber der effektive Vollzug eines expliziten Selbstverhältnisses des Subjekts in Beziehung auf seine Handlungen