Abstract
Der Autonomiebegriff, der ursprünglich dem politischen Kontext entstammt und sich auf die Selbstgesetzgebung der griechischen Stadtstaaten bezog, wurde von Kant zum Grundbegriff seiner Ethik gemacht. Insofern es überhaupt moralische Pflichten geben kann, so Kant, müssen sie in der Autonomie des Willens begründet sein, in der „Beschaffenheit des Willens, dadurch derselbe ihm selbst […] ein Gesetz ist“. Die autonome Person bestimmt sich unabhängig von natürlichen Einflüssen und sozialen Autoritäten selbst, aber das bedeutet gerade nicht, dass sie ihren persönlichen Wünschen oder Neigungen folgt.