Abstract
Menschenrechte sind Rechte von Individuen auf Freiheit und Freiheitsvoraussetzungen. Sie stehen, gemeinsam mit den organisationsrechtlichen Regelungen der jeweiligen öffentlichen Gewalt sowie sonstigen inhaltlichen Verpflichtungen jener öffentlichen Gewalt, auf einer höherrangigen Ebene gegenüber sonstigen allgemeinverbindlichen Regelungen. Jene Prinzipien führen auch zu Abwägungsregeln, die den Rahmen für Verpflichtungen und Spielräume z. B. bei der Nutzung bestimmter Technologien umreißen, wobei liberale Verfassungen eine Aussparung von Fragen des guten Lebens vornehmen.